Einwilligung des Kandidaten
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Einwilligung des Kandidaten

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Artikel-Zusammenfassung

Um DSGVO-konform zu sein, muss jeder Kandidat, dessen Informationen während Ihres Rekrutierungsprozesses gespeichert oder verwendet werden, über die Existenz dieser Daten, deren Verarbeitung und deren Verwendung informiert sein und seine Einwilligung dazu geben.

Die DSGVO erklärt deutlich die Verpflichtungen, die Sie erfüllen müssen, um ihren Datenschutzbestimmungen zu entsprechen. Artikel 4(11) definiert Einwilligung als:

"Einwilligung der betroffenen Person [bedeutet] jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist."

Haftungsausschluss:
Die Informationen dienen nur als allgemeine Orientierung und Anregung für Benutzer. Sie gelten nicht für konkrete rechtliche Situationen, bei denen Sie professionellen Rat einholen sollten. Manatal begrüßt jede Beratung und wird stets versuchen, Ihre Erfahrung zu verbessern.


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